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Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs
Der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfes geht von tatsächlichen Gegebenheiten aus.
Dabei wird ein möglichst realistischer Energieverbrauch berechnet. Alle relevanten Daten zur
Konstruktion des Gebäudes und der Anlagentechnik fließen unabhängig vom Verhalten der
Bewohner in die Berechnung ein.
Arbeitsschritte:
- Vor-Ort Besichtigung und Datenaufnahme des Gebäudes
- Exakte Hüllenflächenberechnung nach EnEV 2007
- Berechnung nach monatsbilanzverfahren (ausführliches Verfahren)
- Berechnung von Energiebedarf, Primärenergiebedarf und Anlagenaufwandszahl
- Ausstellen eines Energieausweises auf Grundlage des Energiebedarfs
- Erarbeiten möglicher, wirtschaftlich sinnvoller Verbesserungsmaßnahmen
- Beratungsbespräch
Benötigte Unterlagen:
- Maßstabsgetreue Kopien der Grundrisse und aller Geschosse, Schnitte und Ansichten
- Kopie des letzten Messprotokolls des Schornsteinfegers
- Kopie von Unterlagen, aus denen Wand- und Deckenaufbau hervorgehen
- Kopien der Energierechnungen der letzten drei vollen Jahre
Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs
Bei Wohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung zu
ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche anzugeben.
Bei Nichtwohngebäuden ist der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung,
Lüftung und eingebaute Beleuchtung zu ermitteln und in Kilowattstunden pro Jahr und
Quadratmeter Nettogrundfläche anzugeben.
Arbeitsschritte:
- Ausstellung eines verbrauchorientierten Energieausweises
- Erklärung des verbrauchsorientierten Energieausweises
Benötigte Unterlagen:
- Kopien von Energierechnungen der letzten drei vollen Jahre
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