Lüftung
Energieausweis
Lüftung

12 Liter Wasser fallen durchschnittlich pro Tag in einem 4-Personenhaushalt in Form von Wasserdampf an. Zusätzlich belasten unangenehme Gerüche und das Kohlendioxid aus der menschlichen Atmung die Qualität der Raumluft.


Rechtliche Situation bei Feuchteschäden

Feuchteschäden und Schimmelpilzbelastungen in Wohnungen führen immer wieder zu Rechts-
streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob falsches
Lüftungsverhalten der Mieter oder Gebäudemängel zu den Schäden geführt haben.
Nachfolgend werden einige, wichtige Aspekte der aktuellen Rechtssprechung vorgestellt:

Die Beweispflicht des Mieters und die Haftung des Vermieters
- Während der Mieter den Nachweis einer Schimmelpilzbelastung zu führen hat, muss der
Vermieter nachweisen, dass das Gebäude ausreichend gedämmt ist und über eine
funktionierende Heizungsanlage verfügt.
- Erst nach diesem Vermieter-Nachweis wird von den Gerichten geprüft, ob ein unangemessenes
Lüftungsverhalten der Mieter Ursache für die Feuchteschäden ist.
- Kommt es zur fristlosen Kündigung des Mieters auf Grund der Gesundheitsgefährdenden
Schimmelpilzbelastung trägt der Vermieter im Haftungsfall neben den Kosten für eine teurere
Ersatzwohnung auch mögliche Arztkosten, den Verdienstausfall und Schmerzensgeldanforderungen
des Mieters.
- Wird ein Gebäude nachträglich gedämmt oder dichtschließende Fenster eingebaut, muss der
Mieter - sachgerecht und präzise - über die erforderlichen Maßnahmen zur ausreichenden Lüftung
der Mieträume informiert werden.
Eine Lüftungsanlage - ob zentral oder dezentral, mit oder ohne Wärmerückgewinnung - sorgt immer für die richtige Belüftung des Gebäudes.
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